Steuernummer bei Mietverträgen

Ist die für einen bestimmten Zeitraum entfallene Umsatzsteuer betragsmäßig im Mietvertrag ausgewiesen, so ist der Mieter grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt. Es müssen jedoch die Vorgaben einer ordnungsgemäßen Rechnung nach dem UStG erfüllt sein. Die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. muss nach einem Urteil des Finanzgerichts München vom 14.12.2008 erst in nach dem 01.01.2004 abgeschlossenen Mietverträgen angegeben werden. Für bereits vor 2004 abgeschlossene Mietverträge muss eine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. nicht ergänzt werden.

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