Steuerliche Entlastung von Familien

Das BMF nimmt zum Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien Stellung. Es ist ein wichtiges Ziel, Familien zu stärken und zu entlasten, denn Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Familienleistungen müssen bei der Einkommensteuer angemessen berücksichtigt werden. Dafür sorgen Kinderfreibeträge und Kindergeld.

Durch die Erhöhung des Kindergeldes pro Kind um 10 EUR monatlich wird das mit steigenden Preisen verbundene höhere Existenzminimum berücksichtigt. Die Erhöhung wird zum 1.07.2019 umgesetzt. Zum Ausgleich der kalten Progression wird ab 2019 der Grundfreibetrag angehoben und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs nach rechts verschoben.

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