Steuerliche Entlastung für verwitwete Alleinerziehende

Nach dem Tod des Ehepartners werden Alleinerziehende im aktuellen Jahr und im Folgejahr des Todes noch mit dem Splittingtarif besteuert, also wie zusammenlebende Ehegatten einkommensteuerrechtlich behandelt. Im Anschluss entfällt jedoch dieser Vorteil und die Besteuerung erfolgt nach dem Grundtarif. Derzeit erörtert der BFH die Frage, ob diese Vorgehensweise den Grundsätzen des Grundgesetzes verstößt (Schutz der Ehe und Familie). Bei entsprechenden Fällen sollte dringend Einspruch eingelegt und bis zur Entscheidung der Steuerfall offen gehalten werden. Auch für die Folgezeit steht verwitweten Alleinerziehenden ggf. der Splittingtarif noch zu.

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