Steuerliche Behandlung von Reisekosten

Mit einem ergänzendem Schreiben hat die Finanzverwaltung auf Zweifelsfälle reagiert, die im neuen Reisekostenrecht zwischenzeitlich aufgetreten sind. Klargestellt wurde, was unter dauerhaft im Bezug auf eine erste Tätigkeitsstätte zu verstehen ist. Auch zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet werden Aussagen getroffen. Das neue Reisekostenrecht kommt seit 2014 zur Anwendung und hat u. A. auch die Möglichkeit geschaffen, dass beim Kunden eine erste Tätigkeitsstätte gegeben sein kann. Das Ergebnis ist, dass in solchen Fällen nur noch die Entfernungspauschale zur Anwendung kommen kann.

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