Steuerfreie Abgeordnetenpauschale?

Der BFH verhandelt voraussichtlich am 02.10.2008 über die Frage endgültig, ob die Abgeordnetenpauschale steuerfrei in Höhe von derzeit 45.000 EUR pro Jahr bleiben kann. Die Klägerseite verlangte Gleichheit im Recht, d. h. die Steuerfreiheit bei allen Erwerbstätigen in entsprechender Höhe. Es sei unverantwortlich, dass Abgeordnete mit einem verfassungsrechtlich besonderen abgesicherten Status auch steuerrechtlich begünstigt werden.

Hinweis: Steuerbescheide enthalten einen Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit von steuerfreien Abgeordnetenpauschalen. Ein Einspruch ist deshalb in der Regel nicht erforderlich.

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