Steuerermäßigung für Gewerbesteuerzahlungen
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster ist die Gewerbesteuer betriebsbezogen und nicht personenbezogen zu ermitteln. Das entspricht auch der grundsätzlichen Ausgestaltung der Besteuerung über die Gewerbesteuer. Danach können aber auch die möglichen Anrechnungen auf die zu zahlende Einkommensteuer nur betriebsbezogen betrachtet werden. Die maximale Anrechnungsmöglichkeit ist mit dem Zahlungsbetrag für den jeweiligen Gewerbebetrieb begrenzt. Da eine Vielzahl von Fällen betroffen sind und die Sache einer grundsätzlichen Klärung bedarf, wurde Revision durch den BFH angeregt und zugelassen.
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