Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Mit der Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung vom 14.06.2021 wurde die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) an die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude angepasst. Des Weiteren wurde der Begriff des Fachunternehmens auf weitere Gewerke und Unternehmen der Fenstermontage ausgedehnt.

Das BMF veröffentlicht neue Muster für die von Fachunternehmen und Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG (bisher: § 21 Energieeinsparverordnung) auszustellenden Bescheinigungen (Az. IV C 1 – S-2296-c / 20 / 10003 :004).

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