Steuererleichterungen für Fachkräfte
Steuererleichterungen für ausländische Fach- und Führungskräfte sind in anderen europäischen Ländern üblich. Entsprechende Regelungen gibt es in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Schweden, Portugal, Spanien, vereinigtes Königreich und Zypern.
In den Niederlanden können z.B. qualifizierte Fachkräfte unter weiteren Bedingungen 30 Prozent steuerfreie Zahlungen erreichen. Die Bundesregierung antwortet auf eine kleine Anfrage der Grünen/Bündnis 90, dass einem vereinfachten Zugang zu Pass- oder Visabedingungen nicht zugestimmt werden kann.
Hier werde das Risiko zur Umgehung des automatischen Informationsaustausches von Finanzkonten gesehen. Die Bundesregierung sehe jedoch auch genügend Vorschriften im deutschen Steuerrecht, dem ertragsteuergünstigen Wegzug der Bundesbürger zu vermeiden.
Artikel wurde bisher 1.055 mal gelesen