Steuererklärungsfristen für 2010


Das BMF hat die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2010 mit Schreiben vom 03.01.2011 bekanntgegeben. Für das Kalenderjahr 2010 sind nach gesetzlicher Vorgabe die Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer sowie zur einheitlichen und gesonderten Feststellung bis zum 31. Mai 2011 bei den Finanzämtern abzugeben. Sofern die Steuererklärungen durch Vertreter der steuerlichen Berufe angefertigt werden, wird die Frist allgemein bis zum 31.12.2011 verlängert. Es bleibt den Finanzämtern jedoch vorbehalten, Erklärungen mit angemessener Frist für einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein verlängerten Frist anzufordern.

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