Steuererklärungen nicht auf Diskette

Steuererklärungen können zwar mittels ELSTER elektronisch via Internet an das Finanzamt übermittelt werden, die Abgabe einer Steuererklärung auf Diskette ist aber unzulässig. Steuererklärungen müssen nach § 150 AO grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abgegeben werden.

Den Finanzämtern ist es jedoch nicht zuzumuten, die mit der Öffnung einer Diskette verbundenen Sicherheitsrisiken einzugehen (Finanzgericht des Saarlandes vom 07.02.2008).

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