Steuererhöhung durch Wegfall der Günstigerprüfung

Viele Beschäftigte müssen mehr Steuern bezahlen als bisher. Betroffen sind vor allem kinderlose Arbeitnehmer mit Steuerklasse III und einem monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 1.685 EUR und 2.700 EUR. Auch Alleinerziehende mit einem Kind (Steuerklasse II) und einem monatlichen Bruttolohn zwischen 1.020 EUR und 1.200 EUR müssen mit Mehrbelastungen im Monat rechnen. Die höhere Steuerlast ist mit dem Wegfall der sogenannten Günstigerprüfung zu begründen. Um komplizierte Berechnungen zu vermeiden, gibt es im Lohnsteuerabzugsverfahren bei der Vorsorgepauschale ab 01.01.2010 keine Günstigerprüfung mehr. Die Günstigerprüfung wird in der Einkommensteuerveranlagung jedoch weiter durchgeführt, so dass die eingetretene Schlechterstellung ggf. korrigiert werden kann.

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