Steuerentlastungen zur Krisenbewältigung

Mit dem Gesetz (Drittes Corona Steuerhilfegesetz) wurden die im Koalitionsausschuss vereinbarten Steuerentlastungen zur Bewältigung der Corona-Krise umgesetzt. Sie sollen Familien, Gaststätten sowie verlustmachenden Gewerben zugute kommen. Familien erhalten in 2021 erneut einen einmaligen Kinderbonus von 150 EUR für jedes Kindergeldberechtigte Kind.

Für Gaststätten gilt der bereits ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent über den 30.06.2021 hinaus bis Ende 2022. Auf Getränke bleibt es beim regulären Steuersatz. Für Unternehmen und Selbständige wird der steuerliche Verlustrücktrag auf 10 Millionen Euro angehoben, bei Zusammenveranlagung auf das Doppelte.

Die letzte Maßnahme gilt befristet für die Jahre 2020 und 2021.

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