Steuerbefreiung für Ortsvorsteher

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG für die von einer Gemeinde bezahlten Aufwandsentschädigungen nicht kumulativ in Anspruch genommen werden kann, wenn der Ortsvorsteher zugleich Mitglied des Ortschaftsrats ist. Vor dem FG Baden-Württemberg wurde der Fall einer Kauffrau verhandelt, die Mitglied im Ortschaftsrat von A, einem Stadtteil von B war. Außerdem hatte sie im Ortschaftsrat von A zugleich das Amt der Ortsvorsteherin inne. Daher erhielt sie von der Stadt B aufgrund einer kommunalen Satzung jeweils eine „steuerfreie Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit“. Die Klägerin vertrat die Ansicht, dass ihr neben dem Freibetrag für die Tätigkeit als Ortsvorsteherin auch der als Ortschaftsrätin zu gewähren sei. Diese Klage blieb jedoch erfolglos.

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