Steueränderungsgesetz 2015 vom Bundestag beschlossen

Das sog. „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ wurde nach langem Ringen vom Bundestag unter dem viel attraktiveren Namen „Steueränderungsgesetz 2015“ beschlossen. Dieses Gesetz sollte die seit Jahren offenen Fragen der Länder zu einer Vielzahl von Änderungen im Steuerrecht klären. Auf diesem Wege wurden noch weitere Ergänzungen vom Finanzausschuss eingebracht, so dass zahlreichen Änderungen von steuerlichen

Einzelnormen zugestimmt wurde. So wird beispielsweise die Übergangsregelung zu den Rückstellungen der Lebensversicherer nach 2015 verlängert und die Besteuerung von stillen Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter an die EuGH-Rechtsprechung angepasst.

Außerdem kann zukünftig ein Sonderausgabenabzug für Unterhaltsleistungen nur unter Angabe der Steuer-ID-Nummer des Unterhaltsempfängers gewährt werden. Das Gesetz bringt außerdem Klarheit zum Zeitpunkt der Entstehung von unrichtig ausgewi esener Umsatzsteuer und zur Steuerschuldnerschaft im Reverse Charge Verfahren bei Bauleistern. Vorstände von Lohnsteuerhilfevereinen können nun Vergütungen erhalten, ohne dass die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein in Gefahr ist. Hier ist nur eine kleine Auswahl an Änderungen abgebildet, die voraussichtlich am 16.10.2015 den Bundesrat passieren müssen. Der Finanzausschuss hat empfohlen, dem Gesetz zuzustimmen.

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