Steuerabkommen mit Australien
Das von Deutschland und Australien abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wurde durch den Finanzausschuss am 06.07.2016 gebilligt. Der Ausschuss stimmte mit Mehrheit der Fraktionen CDU/CSU und SPD dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf vom 12.11.2015 zu. Der Stimme enthalten haben sich die Fraktionen Die Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen. Das frühere Abkommen von 1972 entspreche nicht mehr den heutigen Anforderungen, besonders im Bereich der grenzüberschreitenden Unternehmensbesteuerung. U. a. war Ziel, die nicht mehr zeitgemäße hohe Quellenbesteuerung auf Zinsen, Lizenzgebühren und bestimmte Dividenden zu verringern.
Artikel wurde bisher 1.070 mal gelesen