Sterbegeld ist nicht steuerpflichtig

Eine Einmalzahlung als Zuschuss zu den Bestattungskosten (Sterbegeld) ist nicht einkommensteuerpflichtig. Diese Auffassung bestätigt der BFH in einer aktuellen Entscheidung. Auch andere Leistungen unterliegen grundsätzlich der Besteuerung als sonstige Einkünfte. Da es sich jedoch nicht um eine kapitalisierte wiederkehrende Leistung handelt, unterliegt die Zahlung keiner steuerpflichtigen Einkunftsart.

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