Stellplatzkosten bei der doppelten Haushaltsführung

Hiermit möchten wir Sie kurz über eine beim BFH anhängige Rechtsfrage zu Stellplatzkosten bei der doppelten Haushaltsführung informieren.
Anhängiges Verfahren: Beim BFH neu anhängig geworden ist die Frage, ob Stellplatzkosten zu den

1. sonstigen allgemein abzugsfähigen Mehraufwendungen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) oder 2. zu den monatlich auf 1.000 € begrenzten Unterkunftskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG) zählen?

1 Punkt2 Punkte3 Punkte4 Punkte5 Punkte ( 1 Bewertungen, Durchschnitt: 3,00 von insgesamt 5 )
Loading...
Artikel wurde bisher 331 mal gelesen