Sportlehrer: Skier als Werbungskosten
So mussten im Urteilsfall die angeschafften Skier als zeitnahe Anschaffung für den bevorstehenden Skiausflug mit Schülern nachgewiesen werden. HINWEIS: Bei Gegenständen, die nur sekundär den Lehrerzwecken dienlich sind, muss ggf. die Anschaffung doppelt nachgewiesen werden, d.h. identische Gegenstände sind sowohl für den Privatgebrauch als auch zum anderen für den Einsatz im Unterricht vorhanden.
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