Spekulationsverluste bei Pkw

Gewinne aus Verkauf von Wirtschaftsgütern, die innerhalb eines Jahres nach Erwerb veräußert werden, sind steuerpflichtig. Andererseits sind auch Verluste aus derartigen Geschäften im Rahmen der Spekulation zu berücksichtigen. Der Bundesfinanzhof hat bejaht, dass auch Verluste aus Wirtschaftsgütern des täglichen Gebrauchs steuerlich berücksichtigt werden können (z. B. Kfz oder Möbel). Wer z. B. einen Gebrauchtwagen innerhalb eines Jahres nach Kauf wieder mit Verlust verkauft, kann den Verlust demnach steuerlich mit Gewinnen aus anderen Spekulationsgeschäften verrechnen. Hinweis: Derartige Verluste können jedoch nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden.

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