Sozialversicherung bei Pauschalierung von Sachzuwendungen

Aufgrund der Anwendungsprobleme haben sich nun Neuerungen zur Anwendung der Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen hinsichtlich der Sozialversicherung ergeben. Deshalb wird auf die Verbeitragung von Geschenken im Zusammenhang mit dem § 37 b EStG verzichtet, wenn es um Beschäftigte eines Dritten geht (z. B. Arbeitnehmer des befreundeten Geschäftspartners).

Hinweis: Bei eigenen Arbeitnehmern und bei Konzernmitarbeitern ist die Sozialversicherungspflicht aber immer noch gegeben.

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