Sonderausgabenabzug für ein unter Denkmalschutz stehendes Wohneigentum

Die Steuerbegünstigung nach § 10f Abs. 1 EStG kann für nachträgliche Herstellungskosten für ein Baudenkmal i. S. d. § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG nur gewährt werden,

wenn die Baumaßnahmen mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde vor Beginn der Baumaßnahmen abgestimmt waren. Das entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 3 K 1948/18).

1 Punkt2 Punkte3 Punkte4 Punkte5 Punkte ( keine Bewertungen )
Loading...
Artikel wurde bisher 571 mal gelesen