Sonderausgaben und Bonuszahlungen

Die Bonuszahlungen einer Krankenversicherung mindern als Beitragsrückerstattungen den Sonderausgabenabzug dann, wenn die Zahlungen ohne Nachweis von gesundheitsbezogenen Aufwendungen erbracht werden. So hat das FG Münster entschieden (Az. 7 K 1392/17).

Im Streitfall erhielten die Kläger Bonuszahlungen, die sich aus einem Sofortbonus und einem Vorsorgebonus zusammensetzten. Der Sonderausgabenabzug war um diese Zahlungen zu vermindern, weil die Kläger in dieser Höhe nicht endgültig belastet waren. Ferner lagen keine Erstattungen von Gesundheitsaufwendungen vor.

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