Sonderausgaben für beschränkt Steuerpflichtige
Der Sonderausgabenabzug ist zur Vermeidung einer doppelten Berücksichtigung ausgeschlossen, soweit die Pflichtbeiträge im Rahmen der Einkommensbesteuerung im Wohnsitzstaat tatsächlich abgezogen worden sind. Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF abrufbar.
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