Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?
Das niedersächsische Finanzgericht hat mit Beschluss vom 25.11.2009 (7 K 143/98) die Auffassung vertreten, der Solidaritätszuschlag sei ab 2005 nicht mehr verfassungsgerecht. Zwischenzeitlich hat die Finanzverwaltung in einem BMF-Schreiben vom 07.12.2009 die vorläufige Festsetzung des Solidaritätszuschlags für Veranlagungszeiträume ab 2005 bekanntgegeben. Noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide sind wegen der enthaltenen Vorläufigkeit zu überprüfen. Sofern noch kein Vorläufigkeitsvermerk vorgenommen wurde, soll gegen den Steuerbescheid unter Hinweis auf das Urteil Einspruch eingelegt und auf die anstehende Klärung durch das Bundesverfassungsgericht hingewiesen werden.
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