Seminaraufwendungen können Werbungskosten sein

In dem Urteil des BFH vom 28.08.2009 (Az.: VI R 35/05) wurde entschieden, das Aufwendungen für Seminare oder Lehrgänge die der Entfaltung der Persönlichkeit dienen, als Werbungskosten absetzbar sind. Voraussetzung hierfür ist, das der beruflichen Zusammenhang des Seminares oder Lehrgangs zur ausgeübten Tätigkeit besteht. Als Indizien für eine berufliche Veranlassung sind dabei insbesondere die Inhalte und ihre konkrete Anwendung des Seminars in der beruflichen Tätigkeit. Der Lehrgangsablauf und teilnehmenden Personengruppen müssen dabei auch mit herangezogen werden.

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