Selbständiger Buchhalter ist gewerblich

Erstellt ein selbständig tätiger Buchhalter als freier Mitarbeiter für Steuerberater eigenverantwortlich Steuererklärungen, EÜR, Jahresabschlüsse usw., übt er keinen ähnlichen Beruf wie den eines Steuerberaters aus, sondern ist gewerblich tätig (Beschluss des BFH vom 23.01.2008).

Nach den Ausführungen des Gerichts liegt in dem Zusammenhang keine Erlaubnis einer beruflichen Organisation vor, die Kenntnisse bescheinigt, die den Anforderungen einer staatlichen Prüfung für die Ausübung der freiberuflichen Katalogberufe vergleichbar sind.

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