Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Auftraggeber sind auskunftspflichtig im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes. Nach dem BFH Urteil vom 23.10.2012 erfasst der Begriff „Auftraggeber“ jeden, der eine Dienst- oder Werkleistung durch Personen ausführen lässt, die ihm dafür vereinbarungsgemäß zur Verfügung stehen. Auftraggeber kann auch sein, wem die Steuerung von Personen verbindlich übertragen worden ist, so dass er den konkreten Einsatz dieser Personen frei von näheren Weisungen bestimmen kann und dadurch dazu beiträgt, dass ggf. Schwarzarbeit geleistet bzw. ermöglicht wird. Die bloße Weitergabe eines Auftrages reicht hingegen nicht aus, wenn diese ohne Verpflichtung des Vermittelten zum Tätigwerden vorliegt.

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