Schuldzinsen nach Überentnahmen

Der Abzug von Schuldzinsen für betriebliche Kredite als Betriebsausgaben wird nach Überentnahmen begrenzt oder ausgeschlossen (Entnahmen übersteigen Gewinn und Einlagen). Nicht davon betroffen sind Schuldzinsen für Kredite zur Finanzierung von Investitionen. Als Investitionsdarlehen ist ein Darlehensvertrag allerdings dann nicht anzuerkennen, wenn als Zweck die Finanzierung bestimmter Investitionen angegeben wird.

Es ist weiterhin auch der Zahlungsweg nachzuweisen. Um der Nachweisverpflichtung in vollem Umfang zu genügen, sollten die Einzahlungen auf ein gesondertes Konto erfolgen und von diesem Konto das jeweilige Investitionsgut direkt bezahlt werden.

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