Schüler und Studierende
Schüler und Studenten müssen wie andere Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Steueridentifikationsnummer und das Geburtsdatum mitteilen. Außerdem muss mitgeteilt werden, ob das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis vorliegt. Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden dann vom Arbeitgeber von der Elster-Datenbank abgerufen. Ggf. bezahlte Lohnsteuer kann nach Ablauf des Jahres über die Steuererklärung erstattet werden.
Dabei ist ein Grundfreibetrag in Höhe von derzeit 9.856 EUR freibleibend. Pauschal besteuerte Arbeitslohnanteile sind jedoch abgeltend besteuert, d.h. eine Erstattung wäre in solchen Fällen ausgeschlossen.
Artikel wurde bisher 1.329 mal gelesen