Schonfrist für Kassensicherheitsordnung
Betroffen von den neuen Verpflichtungen sind Betriebe, die ihre Bareinnahmen mittels elektronischer Kassensysteme aufzeichnen. Mit Nachdruck werde daran gearbeitet, die technischen Sicherheitseinrichtungen schnellstmöglich auf den Markt zu bringen, so das Finanzministerium.
Artikel wurde bisher 1.152 mal gelesen