Scheinrenditen versteuern
Renditen aus einer Beteiligung an der BCI (Capital Investors Cooperation) müssen als Kapitalerträge versteuert werden, so das Urteil eines Finanzgerichtes. Insofern ist es unerheblich, ob die Renditen ausgezahlt wurden, die Gutschrift ist ausreichend für die Versteuerung. Der Fall liegt nun wegen grundsätzlicher Bedeutung vor dem BFH zur Klärung, weshalb betroffene Anleger Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen sollten.
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