Scheidungskosten die Zweite
Das FG Niedersachsen hat im Februar 2015 entschieden, dass Scheidungskosten ab 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden können. Es beruft sich auf die gesetzliche Neuregelung, die ab dem Veranlagungszeitraum 2013 anzuwenden ist. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes werden
ca. 50 % der Ehen geschieden, weshalb Scheidung kein außergewöhnliches Ereignis darstelle. Das Finanzgericht Niedersachsen tritt mit seinem Urteil anderen Auffassungen entgegen (z. B. Finanzgericht Rheinland Pfalz). Es wurde Revision beim BFH zugelassen.
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