Rentenbezugsmitteilung – Schonfrist für Rentner

Das Bundeszentralamt für Steuern hat am 28.10.2008 bekannt gegeben, dass für die Veranlagungsjahre 2005 bis 2008 die Rentenbezüge erst in der Zeit von 01.10.2009 bis 31.12.2009 an das Bundeszentralamt übermittelt werden. Ab dem Veranlagungsjahr 2009 hat die Übermittlung dann regelmäßig bis 01.03. des Folgejahres zu erfolgen. Trotz Vorliegen der neuen 11-stelligen Steueridentifikationsnummern, die seit kurzem jedem Steuerzahler übermittelt wurde, wird es wohl bis nach der Bundestagswahl dauern, bis erstmals Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle in Bonn übermittelt werden.

Bis dahin sollten Rentner und Pensionäre dringend das steuerliche Einkommen vom Fachmann überprüfen lassen, um der Problematik einer eventuellen Steuerhinterziehung aus dem Weg zu gehen.

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