Rentenbesteuerung

Seit dem Alterseinkünftegesetz im Jahr 2005 sind rund 1,3 Mio. Ruheständler steuerpflichtig geworden. Durch die elektronische Übermittlung der Rentenbezugsmitteilungen an das Finanzamt können diese von der Finanzverwaltung auch erfasst werden. In den letzten zwei Jahren wurden Rentner und Pensionäre diesbezüglich geprüft und rückwirkend aufgefordert, alle Renten- und Pensionseinkünfte zu erklären. Ab 2013 wird der automatische Informationsaustausch deutlich ausgeweitet. Weitere Einkünfte wie aus Lebensversicherungen und Pensionen werden dann durch die EU-Mitgliedstaaten neben Zinseinahmen dem deutschen Fiskus mitgeteilt. Die Finanzverwaltung hat bereits ein eigens zuständiges Finanzamt in Neubrandenburg eingerichtet. Hier wird bundesweit ermittelt, ob deutsche Rentner ihren Wohnsitz in Länder verlegt ha ben, bei denen Deutschland nach wie vor das Besteuerungsrecht für gezahlte Renten hat.
Um mögliche strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollte frühzeitig die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung überprüft werden.

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