regelmäßige Arbeitsstätte bei Leiharbeitern
Selbst wenn der Arbeitnehmer zuvor beim Entleiher geschäftigt war, ist „regelmäßig“ eine dauerhafte Tätigkeit.
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Selbst wenn der Arbeitnehmer zuvor beim Entleiher geschäftigt war, ist „regelmäßig“ eine dauerhafte Tätigkeit.