Zum 01.07.2008 wird die beschlossene Reform der Pflegeversicherung umgesetzt. Der allgemeine Satz steigt auf 1,95 % (vorher 1,7 %) bzw. für Kinderlose auf 2,2 % (vorher 1,95 %). Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen diese Beiträge je zur Hälfte, nur der Beitragszuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,25 % ist vom Arbeitnehmer allein zu tragen. Im Bundesland Sachsen gilt wie bisher eine abweichende Regelung (Arbeitnehmer trägt 1,475 %, Arbeitgeber 0,475 %). Zudem werden die Leistungen der Pflegeversicherung verbessert. Einer der Schwerpunkte liegt in dem Bereich der ambulanten Leistungen. Für Angehörige, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, wird eine Pflegezeit eingeführt (unbezahlte Freistellung von bis zu sechs Monaten).
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