Referentenentwurf zur Anhebung von Freibeträgen

Am 09.03.2015 wurde der Gesetzesentwurf zur Anpassung des Grundfreibetrages sowie des Kinderfreibetrages veröffentlicht. Die verfassungsrechtlich gebotene Anpassung 2015/2016 wird damit umgesetzt. Auch die Anhebung des Kindergeldes bzw. des Kinderzuschlages stellt das steuerliche Existenzminimum sicher (Anhebung des Kinderzuschlages um 20,00 EUR). Damit wird der Kinderzuschlag ab 01.07.2016 auf 160,00 EUR festgesetzt. Dieser wird in den Fällen ausgezahlt, in denen sich keine steuerliche Auswirkung durch die übrigen Entlastungen ergibt.

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