Rechnungsaussteller kann Scheinunternehmer sein
Der Steuerpflichtige kann sich somit aus der Freistellungsbescheinigung nicht einen Vertrauensschutz ableiten. Es kann durchaus möglich sein, dass der Geschäftspartner unter der benannten Adresse keinen Sitz hat und deshalb als Scheinunternehmer auftritt. Hinweis: Die Bescheinigung für die Bauabzugsteuer wird durch das Finanzamt ausgestellt, wenn der Steueranspruch nicht gefährdet erscheint. Hieraus ergeben sich aber keine Regelungen für die Annahme eines ordentlichen Unternehmens.
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