Rechnung im Sinne des § 14 c UStG
Ein als Belastung bezeichnetes Dokument kann über Leistungen oder (auch) über Entgeltminderungen abrechnen. Ein negativer Betrag, der in der Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesen wird, wird nicht wegen § 14c UStG geschuldet.
Artikel wurde bisher 1.058 mal gelesen