Prüfungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen
In einer Pressemitteilung vom 28.01.2015 gibt der BFH seine Entscheidung vom 06.11.2014 zur Steuerermäßigung bei Prüfungsleistungen bekannt. Danach sind Aufwendungen für eine Dichtigkeitsprüfung einer Abwasserleitung eine begünstigte Handwerkerleistung. Nach Auffassung der Finanzverwaltung war diese Lösung bisher abgelehnt worden, da Prüfungsleistungen mit Gutachterleistungen vergleichbar seien. Eine vorbeugende Erhaltungsmaßnahme eines Handwerkers ist nach BFH aber genauso begünstigt, wie eine Maßnahme zur Schadensbeseitigung, z. B. Wartung.
Artikel wurde bisher 1.848 mal gelesen