Probleme bei Nettorechnungen ab 01.07.2011


Zum 01.07.2011 wurde die umgekehrte Steuerschuldnerschaft bei der Umsatzsteuer auf die Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen für Unternehmen ausgedehnt. Das diesbezügliche Gesetz wurde erst am 24.06.2011 veröffentlicht, weshalb betreffende Steuerzahler sich nicht auf die Änderungen kurzfristig einstellen konnten. Insbesondere konnten bei Lieferungen Rechnungssysteme nicht rechtzeitig entsprechend angepasst werden. Mit einer Eingabe beim BMF wird deshalb eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2011 gefordert. Unternehmen könnten dann bis zum Ende des Jahres die Umsatzsteuer nach der alten oder neuen Regelung abführen. Darüber hinaus könnten in der Übergangszeit noch offene Fragen geklärt werden, z. B. welche integrierte Schaltkreise von der Neuregelung umfasst werden oder nicht.
Die Nettorechnung für die Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen zwischen Unternehmen findet nur Anwendung, wenn eine Bagatellgrenze von 5.000 EUR netto überschritten ist.

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