Probezeit und befristete Beschäftigung
Der BFH hat am 21.01.2015 die schon mit Spannung erwartete Entscheidung vom 06.11.2014 veröffentlicht. Hat ein Arbeitnehmer eine regelmäßige Arbeitsstätte bei einer von vorne herein befristeten Beschäftigung? Liegt eine regelmäßige Arbeitsstätte bei Probezeiten vor? Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist nach Auffassung des BFH auch in diesen Fällen nur die Entfernungspauschale ansetzbar. Die vom Kläger begehrten Reisekosten können nicht zum Ansatz kommen. Das Urteil erging noch zur alten Reisekostenregelung bis 2013. Seit 2014 ist die vom Finanzamt vertretene Auffassung ohnehin gesetzlich verankert.
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