Postdienstleistungen werden umsatzsteuerfrei

Unternehmen die flächendeckend bestimmte Postdienstleistungen anbieten, sollen ab dem 01.01.2010 von einer Umsatzsteuerbefreiung profitieren. Die bisherige gesetzliche Befreiung stand bislang nur der Deutschen Post AG zu (zum 01.01.2008 ausgelaufen). Das Bundeszentralamt für Steuern soll künftig auf Antrag prüfen, ob ein Unternehmer, die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt.

Die Preise, die für Postdienstleistungen erhoben werden, müssen erschwinglich sein und werden durch die Bundesnetzagentur genehmigt.

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