Postdienstleistungen ab Juli 2010
Postdienstleistende können ab Juli 2010 umsatzsteuerfrei sein. Dazu ist zunächst eine Zulassungsbescheinigung erforderlich, die das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag erteilt. Die Umsatzsteuerbefreiung greift jedoch nicht ein, wenn die Leistung aufgrund individuell ausgehandelter Vereinbarungen oder zu Sonderkonditionen auf der Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht wird. Universaldienstleistungen, die befreit sind, sind die Beförderung von Briefsendungen einschließlich der Beförderung von adressierten Büchern, Katalogen, Zeitschriften und Zeitungen bis 2000 g. Auch die Beförderung von adressierten Paketen bis 10 kg sowie Einschreibe- und Wertsendungen sind umsatzsteuerbefreit. Alle übrigen Postdienstleistungen sind umsatzsteuerpflichtig.