Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR


Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 16.11.2011 entschieden, dass die Verpflichtung besteht, zur Einkommensteuererklärung seit 2005 eine Gewinnermittlung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beizufügen. Dies betrifft Unternehmer, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Die Anlage EÜR sieht eine standardisierte Aufschlüsselung der Betriebseinnahmen- und ausgaben vor, die für die Finanzverwaltung bessere Kontroll- und Vergleichsmöglichkeiten bringt. Die Klage eines Unternehmers mit der Begründung, dass die Verpflichtung nicht gesetzlich geregelt sei, sondern sich nur aus der Einkommensteuerdurchführungsverordnung ergibt, führte so nicht zum Erfolg.

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