Pflegezeitgesetz hat Folgen für Arbeitgeber

Das neue Pflegezeitgesetz mit Wirkung zum 01.07.2008 beinhaltet zwei wichtige neue Arbeitnehmerrechte. Arbeitnehmer dürfen künftig bei unerwartetem Eintritt einer besonderen Pflegesituation kurzzeitig der Arbeit fernbleiben, um die sofortige Pflege eines nahen Angehörigen sicherzustellen. Des Weiteren können sich Arbeitnehmer für die Übernahme einer längeren Pflege in häuslicher Umgebung bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen (Pflegezeit).

Hinweis: Von den Vorschriften kann nicht zu Ungunsten der Beschäftigten abgewichen werden. Dies gilt sowohl einzelvertraglich als auch für Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.

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