Pension eines Beamten in Ungarn

Es besteht kein deutsches Besteuerungsrecht für die Pension eines in Ungarn ansässigen Beamten mit deutscher Staatsangehörigkeit, so ein Urteil des BFH (Az. I R 49/16).

Demnach kann eine Pension, die ein zum Zeitpunkt des Austausches der Ratifikationsurkunden zum DBA-Ungarn 2011 in Ungarn ansässiger deutscher Beamter bezieht, nur in Ungarn besteuert werden.

1 Punkt2 Punkte3 Punkte4 Punkte5 Punkte ( 1 Bewertungen, Durchschnitt: 4,00 von insgesamt 5 )
Loading...
Artikel wurde bisher 993 mal gelesen