Pendlerpauschale wird korrigiert, ESt – Vorauszahlungen jedoch nicht angepasst

Bezüglich der Pendlerpauschale führt derzeit die Finanzverwaltung die notwendigen Korrekturen der Steuerbescheide 2007 durch. Dabei werden die Werbungskosten ab dem 1. Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berücksichtigt und korrigiert. Die Finanzverwaltung weist jedoch darauf hin, dass keine automatische Berichtigung der Vorauszahlungen erfolgt und vom Steuerpflichtigen ein Antrag auf Herabsetzung gestellt werden muss. Da nach heutiger Rechtslage die Einkommensteuervorauszahlungen zu hoch festgesetzt wurden, sollte bei Herabsetzung auf den korrigierten Steuerbescheid aufgrund der Pendlerpauschale Bezug genommen werden. Der Antrag sollte möglichst vor Überweisung der Vorauszahlung gestellt werden, da bereits entrichtete Steuerzahlungen in der Regel von der Finanzverwaltung nicht zurücküberwiesen werden.

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