Pendlerpauschale: Kindergeldbescheide vorläufig

Durch die Einschränkung der steuerlichen Anwendung der Entfernungspauschale ist unter Umständen auch das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag betroffen. Führt letztendlich allein die Anwendung der gesetzlichen Regelung (ab dem 21. Kilometer) dazu, dass der maßgebliche Grenzbetrag von 7.680 EUR überschritten wird, ist eine Kindergeldfestsetzung ab sofort mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen (Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern).

Hinweis: Sollte das Bundesverfassungsgericht die Pendlerpauschale für verfassungswidrig erachten, wird das Kindergeld von Amts wegen festgesetzt; ein Einspruch ist insoweit nicht erforderlich.

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