Pendlerpauschale – jetzt noch Antrag stellen

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, können viele Arbeitnehmer auf eine Rückzahlung des Finanzamts hoffen. Die Finanzämter wurden angewiesen, die von Amts wegen zu veranlassenden Rückzahlungen für das Jahr 2007 möglichst bis Ende März 2009 vorzunehmen. Eine Antragstellung ist insofern durch den Steuerbürger nicht gegeben. Die Finanzverwaltung ändert den vorläufig gestellten Steuerbescheid im automatisierten Verfahren, soweit eine steuerliche Auswirkung eintritt (Arbeitnehmer-Pauschbetrag mit 920 EUR wird überschritten). Nur in den Fällen, in denen zwar eine steuerliche Auswirkung nun eintreten würde, aber die Fahrtkosten nicht in der Steuererklärung angegeben worden sind, muss ein Antrag an die Finanzverwaltung eingereicht werden. Auch wenn keine Antragstellung stattgefunden hatte, wird der Steuerbescheid von der Finanzverwaltung geändert.

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